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Aktuelles

Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland
Aktuelles - Straßenverkehr und Versicherung
Ihr Ansprechparter: Rechtsanwalt Matthias Sassenberg   
01. 07. 2009
In dieser Legislaturperiode wird das Gesetz zur Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen nicht mehr verabschiedet werden. Dies bestätigte kürzlich die Bundesministerin der Justiz. Damit werden Vergehen deutscher Verkehrsteilnehmer im Ausland in diesem Jahr in Deutschland folgenlos bleiben (Ausnahme z.B. Österreich). Ferner werden auch zukünftig Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wurde, von der Vollstreckung ausgenommen.
Abschleppkosten bei mobilen Halteverbotszeichen
Aktuelles - Straßenverkehr und Versicherung
Ihr Ansprechparter: Rechtsanwalt Matthias Sassenberg   
30. 06. 2009

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahr 1996 entschieden, dass es nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt, wenn ein zunächst zulässig geparkter Kraftwagen vier Tage nach Aufstellung eines Halteverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt wird. Hierbei führte das Gericht aus, dass die Wirksamkeit eines Verkehrszeichens nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des betroffenen Verkehrsteilnehmers abhängt. Gerade in den Sommermonaten, in denen es immer wieder zu erheblichen Baumaßnahmen im Rahmen der Schulferien kommt, ist daher erhöhte Sorgfalt zu empfehlen.

BGH: Beseitigungsanspruch (Löschung einer Domain) nur bei Rechtsmissbrauch
Aktuelles - Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Reinicke   
29. 06. 2009
Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung die Grundsätze für die Löschung unberechtigt angemeldeter Domains erläutert.
Der Fall: Die Klägerin tritt unter der Bezeichnung "ahd" seit längerem im Geschäftsverkehr mit EDV-Dienstleistungen und -Produkten auf und besitzt auch eine eingetragene gleichlautende Marke.
Die Beklagte hat mehr als 1000 Domains auf sich registriert, darunter die Domain "ahd.de", unter der zunächst ein Baustellenschild und später dann wechselnde Inhalte, teilweise mit IT- und Internet-Bezug abrufbar waren.

Der BGH bestätigte den auch von der Vorinstanz angenommenen Unterlassungsanspruch für die Waren und Dienstleistungen, in denen die Klägerin aktiv ist. Die Klägerin hatte aber auch beantragt, die Beklagte zur Einwilligung in die Löschung der Domain zu verurteilen. Dem folgte der 1. Senat nicht. Für die Annahme einer Behinderung sei zusätzlich ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Beklagten bei Registrierung der Domain Voraussetzung. Davon sei dann auszugehen, wenn die Beklagte bei der Registrierung keinen ernsthaften Benutzungswillen gehabt, sondern geplant habe, die Domain an den Berechtigten zu verkaufen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen konnte der Senat jedoch nicht feststellen.
Fiktive Reparaturkosten auch bei repariertem Zweitschaden
Aktuelles - Straßenverkehr und Versicherung
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Reinicke   
29. 06. 2009
Der Geschädigte eines Unfalls kann auch dann den (fiktiven) Ersatz seines Schadens weiterverlangen, wenn das gleiche Bauteil bei einem weiteren Ereignis nochmals bzw. weitergehend beschädigt und infolgedessen vollständig repariert wird. Das hat der Bundesgerichtshof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 12.03.2009 klargestellt.
Der Sachverhalt: Das Fahrzeug des Klägers wurde im Bereich der Frontschürze in einer Waschanlage beschädigt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kurze Zeit darauf war erneut die Frontschürze betroffen. Der Kläger nahm seine Vollkaskoversicherung in Anspruch und der Schaden wurde beseitigt und damit natürlich auch der in der Waschstraße entstandene Schaden.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass zweite Ereignis ebenso wie die Reparatur keinen Einfluss auf die Ersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers hat. Der Geschädigte kann insoweit also weiterhin seinen fiktiven Schaden ersetzt verlangen.
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Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung bei Privatnut-zung des Firmenwagen
Aktuelles - Wirtschaft
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stephan Kertess   
24. 06. 2009

1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine vGA, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.

2. Eine vertragswidrige Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifzieren (BFH vom 15.11.2007, VI ER-S 4/07).
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